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Allgemeine Geschäftsbestimmungen (AGB)

ConCorp GmbH – Promotion & Kundenberatung.

Die ConCorp GmbH ist ein unabhängiges Unternehmen, das im Auftrag der Deutschen Telekom Deutschland GmbH Dienstleistungen in den Bereichen Promotion und Kundenberatung erbringt. ConCorp GmbH ist keine Marke der Deutschen Telekom.

§1 Geltungsbereich und Anbieterinformationen

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Informations-, Beratungs- und Vermittlungstätigkeiten, die durch die ConCorp GmbH (nachfolgend „ConCorp“) im Rahmen von Promotionaktionen gegenüber Privatkunden erbracht werden.
(2) ConCorp führt die Promotion- und Beratungstätigkeiten im Auftrag der Deutschen Telekom Deutschland GmbH durch.

Anbieter:
Con-Corp GmbH
Neuer Wall 80,

20354 Hamburg

HRB 180833

§2 Art der Tätigkeit

(1) ConCorp agiert als autorisierter Vertriebspartner der Deutschen Telekom Deutschland GmbH.
(2) Die Beratung erfolgt auf Grundlage der aktuellen Produkt- und Tarifinformationen der Deutschen Telekom.
(3) ConCorp ist nicht selbst Vertragspartner der vom Kunden abgeschlossenen Telekommunikationsverträge. Diese werden ausschließlich zwischen dem Kunden und der Deutschen Telekom Deutschland GmbH geschlossen.

§3 Vertragsabschluss und Rechtsverhältnis

(1) Kommt im Rahmen der Beratung ein Vertragsabschluss oder eine Vertragsänderung zustande, geschieht dies im Namen und auf Rechnung der Deutschen Telekom.
(2) Es gelten für diese Verträge ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibungen und Preislisten der Deutschen Telekom Deutschland GmbH.
(3) ConCorp haftet nicht für Vertragsinhalte, Preisänderungen, Produktverfügbarkeiten oder technische Leistungen, die durch die Deutsche Telekom bereitgestellt werden.

§4 Informationspflichten und Widerrufsrecht

(1) Kunden, die außerhalb von Geschäftsräumen einen Vertrag abschließen (z. B. an Promotion-Ständen), haben ein gesetzliches Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB.
(2) Die Widerrufsbelehrung wird dem Kunden beim Vertragsabschluss in Textform (z. B. Papier oder E-Mail) durch die Deutsche Telekom zur Verfügung gestellt.
(3) Ein Widerruf kann gegenüber der Deutschen Telekom Deutschland GmbH oder ConCorp erklärt werden. ConCorp ist berechtigt und bereit, Widerrufserklärungen entgegenzunehmen und zu bearbeiten.

§5 Datenschutz

(1) ConCorp erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
(2) Die Erhebung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragsanbahnung und -vermittlung an die Deutsche Telekom.
(3) Weitere Informationen zum Datenschutz können unserer [Datenschutzerklärung] entnommen werden.

§6 Haftung

(1) ConCorp haftet ausschließlich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten seitens ConCorp oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.
(2) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Für Inhalte, Leistungen oder Fehler seitens der Deutschen Telekom wird keine Haftung übernommen.

(4) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.

§7 Verfügbarkeit von Leistungen

(1) Die Verfügbarkeit einzelner Telekommunikationsleistungen hängt von regionalen und technischen Gegebenheiten ab und kann von ConCorp nicht zugesichert werden.
(2) Entsprechende Aussagen zur Verfügbarkeit erfolgen ausschließlich im Rahmen der Angaben der Deutschen Telekom.

§8 Verhaltensgrundsätze

(1) ConCorp verpflichtet sich zu seriösem, transparentem und kundenorientiertem Verhalten aller eingesetzten Promotionmitarbeiter.
(2) Alle Mitarbeitenden sind entsprechend geschult und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie der Richtlinien der Deutschen Telekom verpflichtet.

§9 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ConCorp GmbH.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.

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